Durch die Lockerungen in der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im Sport ist Individualsport wieder möglich. Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig.
Dadurch können wir wieder Individualtraining zum Ablegen des Deutschen Sportabzeichens anbieten.
Dies gilt für Vereinsmitglieder des TSV Kandel genauso wie für Nichtmitglieder.
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